Allgemeine Information

Bachelor

Im Department Architektur an der Universität Siegen wird der 6-semestrige Studiengang “Bachelor of Science” angeboten.

Pünktlich zum Beginn des Wintersemesters 2018/2019 wurde unser neuer Bachelorstudiengang akkreditiert. Im Oktober 2020 wurde die Prüfungsordnung PO 2018 probest-konform angepasst.

Dem Modulhandbuch liegt die FPO (Fachprüfungsordnungen) zugrunde, die im Oktober 2020 veröffentlicht wurde.

Das Lehrgebiet Grundlagen des Entwerfens und Entwerfen lehrt in den Modulen 2ARCHBA03 und 2ARCHBA04 Grundlagen des Entwerfens I und II, sowie seit dem SoSe 2020 zusätzlich 2ARCHBA02 Entwurfstheorie, gibt Entwürfe heraus und bietet Abschlussarbeiten an.

 

Neu im Bachelorstudiengang Architektur mit dem Abschluss „Bachelor of Science“

Drei Entwürfe in frei wählbarer Reihenfolge sind zu bearbeiten, davon zwei Entwürfe mit hochbaulichem und ein Entwurf mit städtebaulichem Thema. Entwürfe stehen zur Wahl aus dem Angebot aller Lehrgebiete des Departments Architektur.

Drei Kurzentwürfe, ggf. in Form von Entwurfsworkshops sind in beliebiger Reihenfolge eigenständig zu bearbeiten.

Der Erwerb von 15 LP im Wahlpflichtmodul kann erfolgen durch die Teilnahme an 5 Lehrveranstaltungen aus dem Fächerkatalog (alle Fächer aller Lehrgebiete  gem. Auflistung). Wahlweise können bis zu 2 von den 5 Lehrveranstaltungen in einem anderen Department der Fakultät II oder im Sprachenzentrum belegt werden. Es kann auch ein Praktikum im Umfang von 2-3 Lehrveranstaltungen absolviert werden. Näheres regelt die PraktO (Praktikumsordnung).

Auf einer Klausurtagung im Herbst 2016 hat sich das Department intensiv mit den bis seinerzeit gültigen Studiengängen nach PO 2011 auseinandergesetzt und eine stärkere strukturelle und inhaltliche Verknüpfungen des BA- und das MA-Studiengangs sowie den Abbau von Hürden im Studium beschlossen.
Das BA-Studium nach der neuen PO 2018 (jetzt FPO 2020) bringt neben der Vermittlung von Grundlagenwissen in den ersten Semestern im Pflichtbereich mit einer sich aufbauenden Wahlfreiheit bei den jedes Semester angebotenen Entwürfen mehr individuelle Flexibilität.

 

Die Zulassungsvoraussetzungen zur BA-Arbeit

Um der Abschlussarbeit als tatsächlichem Abschluss des Bachelorstudiums gerechter zu werden, wird daher lt. FPO 2020 der Abschluss der Module MB 1-19 („ARCHBA01-19) sowie 20.1 (2ARCHBA20.1) gefordert, um zur Abschlussarbeit zugelassen zu werden. Es dürfen nur die Exkursionen (bzw. einzelne Exkursionstage), das Modul Bauökonomie und Recht sowie das Wahlpflichtmodul offen sein.

Insgesamt haben wir versucht, Barrieren und Abhängigkeiten der Fächer und Semester untereinander abzubauen, so dass zukünftig Auslandsaufenthalte im Sinn der Internationalisierung und Praktika besser in den Studienverlauf integrierbar werden. Gleichzeitig wurden innerhalb der Fächer Kompensationsmöglichkeiten im Bereich der Übungen und Prüfungen eingerichtet.

Info zu den Übergangsregelungen und auslaufenden Veranstaltungen siehe:
http://www.architektur.uni-siegen.de/veranstaltungen/
Die vorangegangene PO 2011 läuft mit Ende des SoSe 2021 endgültig aus.