8.12.2009

Sprache als Schlüssel für Integration

Solide Sprachkenntnisse und eine gute Sprachfähigkeit sind gerade für Kinder hinsichtlich ihrer schulischen und beruflichen Weiterentwicklung essenziell. Dies gilt insbesondere für Kinder mit Zuwanderungsgeschichte. Aus diesem Grund hat die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen mit dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) die Sprachförderung als Bildungsauftrag in den Kindertages-einrichtungen festgeschrieben. Für diesen Zweck stellt das Land NRW finanzielle Mittel (340,-€ je Kind) zur zusätzlichen Sprachförderung zur Verfügung.

Seit 2007 wird die Sprachkompetenz aller Kinder zwei Jahre vor Einschulung mit dem standardisierten Verfahren Deflin-4 getestet. Mit diesem Verfahren können jene Kinder frühzeitig identifiziert werden, die bei ihrer sprachlichen Entwicklung Unterstützung benötigen.

Die Sprachförderung wird in der Kindertageseinrichtung durch geeignete pädagogische Fachkräfte oder durch externe, besonders in der kindgerechten Vermittlung der deutschen Sprache geeigneten Kräften durchgeführt. Die Sprachförderung bezieht sich dabei nicht auf Maßnahmen, die aus medizinischen, logopädischen oder anderen sprachtherapeutischen Maßnahmen notwendig wären, sondern sie beschränkt auf die Bereiche Wortschatz, phonologische Bewusstheit, Grammatik und mündliche Sprachhandlung. Wesentlich ist die Zusammenarbeit mit den Eltern, die bei der konzeptionellen Umsetzung der Sprachförderung einbezogen werden müssen.

Leseförderung im Raum SiegenLogo_Books4Kids-bund

Im Raum Siegen wird derzeit ebenfalls ein Lese- und Bücherförderprojekt der Mitglieder des Rotaract Clubs Siegen betrieben. In den vergangenen Monaten wurden bei Buchhändlern im Stadtgebiet Kinderbücher eingesammelt und dem Kindergarten St. Joseph in Siegen-Weidenau zur Verfügung gestellt.

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