Wissenswertes

Informationen zur Einstellung ausländischer Studierender

Was Sie wissen müssen

Nach dem Abschluss eines Studiums in Deutschland kann ein/e AbsolventIn für bis zu 18 Monate ein Visum zur Arbeitssuche beantragen, wenn er / sie nachweisen kann, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Diese Zeit darf auch für Praktika oder zum Jobben genutzt werden.


Mit einem konkreten Arbeitsplatzangebot für eine der akademischen Qualifikation angemessenen Tätigkeit können internationale AvsolventInnen je nach Gehalt eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung oder eine Blaue Karte EU beantragen; ca. 2 Jahre später kann eine Nierderlassungserlaubnis beantrag werden.


Wenn Sie an der Einstellung einer internationalen Fachkraft interessiert sind, aber noch weitere Kenntnisse (z.B. Sprachkenntnisse) erforderlich sind, können entsprechende Leistungen ggf. durch die Agentur für Arbeit gefördert werden.


Auch bereits während des Studiums dürfen ausländische Studierende arbeiten, und zwar 120 ganze oder 240 halbe Tage. Sie können diese also bereits vor Abschluss kennenlernen und als Werkstudierende einstellen.


Internationale Studierende aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind weder in ihrer Beschäftigungsdauer eingeschränkt, noch wird ein Visum benötigt.


 

Weitere Informationen zur Einstellung von internationalen Mitarbeitenden:

Make it in Germany - Das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland

Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (> Handlungsempfehlung Internationale Studierende)

Bundesagentur für Arbeit  (> Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland)

Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeber (> Willkommenskultur – Ein Leitfaden für Unternehmen)