Onlinezugangsgesetz (OZG)

Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG)

1 Fragen rund um das OZG

 

1.1 Was ist das OZG?

Ausgehend vom Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (kurz OZG) soll die Beantragung sämtlicher Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 für Bürgerinnen und Bürger, sowie Unternehmen, digital möglich sein. Dazu werden alle Verwaltungsportale von Bund, Ländern und Kommunen zu einem Portalverbund zusammengeschlossen, damit ein Zugang zu allen Verwaltungsleistungen auf allen Portalen möglich ist.
Weitere Informationen zum Onlinezugangsgesetz finden Sie im digitalen OZG-Leitfaden unter: leitfaden.ozg-umsetzung.de.

1.2 Wo erhalte ich weiterführende Informationen zum OZG und einen Gesamtüberblick über das Vorhaben?

Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) und die Föderale IT-Kooperation (FITKO) stellen unter: leitfaden.ozg-umsetzung.de einen Leitfaden für die OZG-Umsetzung zur Verfügung. Der Leitfaden versteht sich als Handreichung des Programmmanagements zur strukturierten Konzeption und Durchführung der Verwaltungsdigitalisierung in Bund, Ländern und Kommunen. Neben einführenden Informationen zur OZG-Umsetzung und zum Digitalisierungsprogramm Föderal umfasst der Leitfaden praxisnahe Hinweise und Handlungsempfehlungen zur nutzungsfreundlichen und effizienten Umsetzung einer Online-Anwendung.
Weitere Informationen rund um das Thema OZG finden Sie unter anderem auf der Webseite: www.onlinezugangsgesetz.de.
Zur rechtlichen Grundlage der OZG-Umsetzung finden Sie weiterführende Informationen unter: www.gesetze-im-internet.de.

1.3 Was ist das Föderale Informationsmanagement (FIM)?

Das Föderale Informationsmanagement, kurz FIM, liefert nach dem Baukastenprinzip standardisierte Informationen für Verwaltungsleistungen (Antrags-, Genehmigungs- und Anzeigeverfahren). Die FIM-Methodik basiert auf den drei Bausteinen Leistungen, Datenfelder und Prozesse. Die Methodik erlaubt eine beschleunigte Digitalisierung von Verwaltungsverfahren, da standardisierte Bausteine nachgenutzt werden können. Weitergehende Informationen erhalten Sie auf dem FIM-Portal unter: https://fimportal.de/

2 Fragen rund um OZG-Begriffe

2.1 Was ist das Reifegradmodell?

Um ein gemeinsames Verständnis, sowie eine bessere Vergleichbarkeit bei der Umsetzung des Digitalisierungsprogramms zu gewährleisten, wurde ein sog. Reifegradmodell entwickelt. Dieses basiert auf einem Modell der EU-Kommission zur Messung der Online-Verfügbarkeit von Verwaltungsleistungen in der EU. In 5 Stufen (0-4) wird der Digitalisierungsstand der OZG-Leistungen definiert. Mehr Informationen dazu finden Sie im OZG-Leitfaden unter: leitfaden.ozg-umsetzung.de.

2.2 Was ist das Once-Only-Prinzip?

Das Once-Only-Prinzip verfolgt das Ziel, dass Bürgerinnen und Bürger, sowie Unternehmen notwendige Angaben nur noch ein einziges Mal an die Verwaltung übermitteln müssen. Mit dem Einverständnis der Nutzerinnen und Nutzer dürfen diese Daten für andere Anliegen später wiederverwendet werden, wenn dies notwendig ist.

2.3 Was ist eine OZG-Leistung?

Eine OZG-Leistung ist ein Leistungsbündel, welches sich aus mehreren einzelnen Verwaltungsleistungen zusammensetzt. Aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer besteht zwischen diesen Verwaltungsleistungen ein Zusammenhang. Die Grundlage zur Identifikation dieser Leistungsbündel bildet der Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung (LeiKa). Alle OZG-Leistungen sollen sie im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bis Ende 2022 online verfügbar sein. Sie sind verschiedenen Themenfeldern zugeordnet und in unterschiedliche Lebens- und Geschäftslagen unterteilt. Die OZG-Leistungen sind im OZG-Umsetzungskatalog dokumentiert, der seit September 2019 auf der OZG-Informationsplattform kontinuierlich fortgeschrieben wird.

2.4 Was ist eine LeiKa-Leistung?

Die Abkürzung „LeiKa“ bezeichnet den Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung. Der Leistungskatalog stellt ein einheitliches und umfassendes Verzeichnis der Verwaltungsleistungen auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland dar. Eine LeiKa-Leistung ist demnach eine deutsche Verwaltungsleistung. Sie wird immer aus der Perspektive der Verwaltung formuliert. In dieser Liste finden Sie alle vom Onlinezugangsgesetz (OZG) betroffenen LeiKa-Leistungen. Im Rahmen der OZG-Umsetzung werden sie in sogenannten OZG-Leistungen aus der Sicht von Nutzerinnen und Nutzern thematisch gebündelt betrachtet.

2.5 Was ist ein Online-Service?

Als Online Service wird eine elektronisch angebotene beziehungsweise digital verfügbare Verwaltungsleistung verstanden. Berücksichtigt werden auf der OZG-Informationsplattform zukünftig geplante, aktuell in der Entwicklung befindliche oder bereits fertige Dienste. Diese Services entsprechen mindestens Reifegrad 2 der Online-Verfügbarkeit von Verwaltungsleistungen: Das heißt, eine Online-Beantragung ist grundsätzlich möglich. Online Services, die aus dem OZG-Programm heraus entwickelt wurden und für eine Nachnutzung durch andere Länder und Kommunen nach dem Modell „Einer für Alle“ bereitstehen, können zusätzlich auf dem Marktplatz der Nachnutzung aufgeführt werden.

 

 

 

[Quelle: https://informationsplattform.ozg-umsetzung.de/iNG/app/faq]