Videos: Informationstransport über Bewegtbild

Sowohl FAZ als auch der Spiegel setzen bei ihrer Berichterstattung Videos ein, um den Rezipienten näher an das Geschehen zu rücken. Ein Video „informiert durch seine Verbindung von Bild und Text auf besonders dichte, onlinegerechte Weise“ (Hooffacker 2012: 154). Hier werden zum ersten Mal zwei Sinnesorgane des Nutzers angesprochen, wodurch die Informationen leichter transportiert werden können. Prozentual gesehen beinhaltet nahezu jeder Artikel, sowohl auf Spiegel Online als auch auf faz.net, ein Video. Auf faz.net gibt es insgesamt 16 unterschiedliche Videos, die häufig mehrmals in verschiedene Artikel eingebunden werden. Ein Video, welches von der AFP (Agence France-Presse) stammt, und ein Zusammenschnitt aus Tatortbildern, Einsatzkräften und einer Ansprache von Präsident Hollande darstellt, wurde beispielsweise fünf Mal verwendet. Ein weiteres Video, was Details zu den Ermittlungen preisgibt, ist ebenfalls vier Mal in Verwendung gewesen. Die Videos auf faz.net sind Produktionen der AFP oder von Reuters. Im Gesamtbild sind sie sehr sachlich und informativ gehalten. Emotionale Bilder, wie niedergelegte Blumen kommen zwar auch vor, aber die Tonalität des Videos bleibt auf der Informations- und Sachebene.

Spiegel Online setzt in den analysierten Artikeln insgesamt 17 verschiedene Videos ein, die ebenfalls mehrfach in Artikel eingebunden werden. Insgesamt decken die Videos eine große Spannbreite ab. So gibt es unter anderem Zusammenfassungen, ein Video eines IS-Experten, den aktuellen Stand der Ermittlungen oder Ansprachen von Politikern.

Anders als bei den Videos, die faz.net einsetzt, liegt bei Spiegel Online ein besonders großes Augenmerk auf Emotionalität. In den Videos werden oftmals weinende Menschen oder niedergelegte Blumen gezeigt. Außerdem bindet Spiegel Online, im Gegensatz zu faz.net, Amateurvideos in die Berichterstattung ein. Dabei fällt vor allem ein Video auf, das ein Reporter der Zeitschrift „Le Monde“, scheinbar mit einem Handy, gefilmt hat. Bevor das eigentliche Video startet, wird der Zuschauer durch folgenden Satz gewarnt: „Warnung: Dieses Video enthält Szenen, die verstörend wirken können.“ Dann startet das Video. Zu sehen ist der Konzertsaal Bataclan zur Tatzeit von außen. Man sieht schreiende Menschen, die aus dem Gebäude stürmen, wobei einige von ihnen humpeln, weil sie scheinbar angeschossen wurden. An den Fenstern des ersten und zweiten Stockes halten sich Menschen verkrampft fest, weil sie versuchen aus dem Konzertsaal zu entkommen. Man hört mehrfach, wie Schüsse abgefeuert werden. Außerdem sieht man wie Menschen andere Menschen an den Händen hinter sich herziehen. Die gezogenen Personen hinterlassen dabei eine deutlich sichtbare Blutspur. Die Personen, die gezogen werden, sind unkenntlich gemacht, die anderen Personen sind mehr oder weniger erkennbar. Hier taucht erneut die Frage auf, inwiefern der Respekt vor den Opfern gewahrt und der Pressecodex eingehalten wird (Richtlinie 11.3 – Unglücksfälle und Katastrophen). Szenen aus diesem Video bindet Spiegel Online auch in den Videos ein, die eine Zusammenfassung über die Terroranschläge geben.

Grundsätzlich fällt auf, dass vor allem kürzere Online-Artikel von dieser Art der inhaltlichen Aufwertung mittels Video profitieren und beide Medien diese Art der Berichterstattung gezielt einsetzen. Die Einbindung von Videos ist im Printmedium natürlich nicht möglich, jedoch findet sich eine Besonderheit in der Printausgabe des Spiegels. Am Ende des Leitartikels ist ein QR-Code eingefügt, der zu einem Video führt und den Ablauf der Terroranschläge mit Bild- und Tonmaterial filmisch in Szene setzt. Somit findet an dieser Stelle eine crossmediale Verbindung zwischen online und offline statt.